Fragen von Heilpraktikern

 

WELCHEN UMFANG HAT DAS FORTBILDUNGSCURRICULUM FÜR HEILPRAKTIKER (OSTEOPATH F.O.)?

 

Die Abschlussprüfung zum Osteopath F.O. setzt eine Fortbildung im Umfang von mindestens 1355 UE voraus sowie die erfolgreich absolvierte F.O.-Prüfung, die hier als Zwischenprüfung fungiert.

 

KANN MEINE HEILPRAKTIKER-AUSBILDUNG IN DIESEM KONTEXT MIT ANGERTECHNET WERDEN?

 

Ja: nach bestandener HP-Prüfung beim zuständigen Gesundheitsamt können die für das Osteopath F.O.-Curriculum relevanten Ausbildungsinhalte anerkannt werden.

 

KÖNNEN FORTBILDUNGSMODULE UNTERSCHIEDLICHER LEHRINSTITUTE ZUSAMMENGEFASST WERDEN?

 

Ja, sofern die Fortbildungsmodule mit dem vom bvFO definierten Fortbildungs-Curriculum übereinstimmen oder vergleichbar sind. Hierfür muss bei Bedarf ein (kostenpflichtiger) Gleichstellungsantrag gestellt werden.

 

IST DER OSTEOPATH F.O. FÜR HEILPRAKTIKER VERGLEICHBAR MIT ANDEREN OSTEOPATHISCHEN FORTBILDUNGSSTANDARDS?

 

Ja, viele osteopathische Institute und Verbände in Deutschland haben einen vergleichbaren Fortbildungstandard (1350 UE). Der Osteopath F.O. setzt den Schwerpunkt auf die funktionell-osteopathischen Fortbildungsanteile.

 

KÖNNEN MEINE PATIENTEN AUCH HP-RECHNUNGEN FÜR OSTEOPATHISCHE LEISTUNGEN VON DEN ANERKENNENDEN GESETZLICHEN KRANKENKASSEN ANTEILIG ERSTATTET BEKOMMEN?

 

Ja.

 

 

 

 

 

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