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Infoveranstaltung Rechtliches für osteopathisch tätige Therapeuten

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Anmeldeformular Rechtliches 17.10.20 .pd
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kostenfreie Infoveranstaltung für alle Mitglieder mit RA Rainer Horbach 17.10.2020 von 11.00-15.00 in Frankfurt/Main

Die Veranstaltung wird zeitgleich auch als online Seminar angeboten.

Bei Interesse drucken Sie bitte das Anmeldeformular aus, füllen es aus und senden es postalisch an den bvFO

alternativ können Sie uns das Anmeldeformular auchausgefüllt als PDF

per Mail zusenden: info@bvfo-verband.de

 

Inhalt des Seminars
Folgende Themen haben wir uns gemeinsam überlegt, sie sind angelehnt an die häufigsten Fragen von Euch.

1.     Rechtliche Grundlagen, aktuelle Entwicklungen

Rechtliche Voraussetzungen der Abgabe osteopathischer Behandlungen
Rechtliche Einordnung des Berufsbildes: Osteopath
Unterscheidung: Osteopathie ./. Osteopathische Techniken
Aktuelle Entwicklungen in der Gesundheitspolitik zur Osteopathie
Delegationsfähigkeit osteopathischer Leistungen
Steuerliche Behandlung osteopathischer Leistungen

2.     Haftungsrecht

Besondere Anforderungen an Aufklärung, Einwilligung und Dokumentation der Osteopathie
Bewertung des Haftungsrisikos bei Abgabe von Osteopathie
Beweissicherung und Haftungsprävention

 3.     Absatzförderung
Außendarstellung von Osteopathie
Werbung mit Osteopathie
Was tun gegen Abmahnungen
besondere Anforderungen an den Datenschutz

 

Kosten für Nichtmitglieder des bvFO: 100 Euro

 

By Fumontgomery (Claudia Ketels) [GFDL (http://www.gnu.org/copyleft/fdl.html) or CC BY-SA 3.0 (http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0)], via Wikimedia Commons


Montgomery:

Osteopathie gehört in qualifizierte Hände

Position des bvFO:

Wir begrüßen den Appell des Präsidenten der BÄK sehr, da gerade die Ärzteschaft als weisungsgebende Instanz der PhysiotherapeutInnen die zentrale qualitätssichernde Kraft im öffentlichen Gesundheitswesen bei der Ausübung der Osteopathie durch ÄrztInnen und PhysiotherapeutInnen darstellen.

 

In dem die Osteopathie ausübenden Therapeutenspektrum sollten natürlich zusätzlich auch die Heilpraktiker genannt sein, die als dritte große  Berufsgruppe unzweifelhaft zur Osteopathie berechtigt sind.

 

 

Der Berufsverband für Funktionelle Osteopathie setzt sich auch weiterhin als integrative Kraft ein, die die qualitätssichernde Zugrundelegung eines geeigneten Fortbildungscurriculums für jeden der drei genannten Berufsgruppen nach den Kriterien der Weltgesundheitsorganisation WHO mit allen beteiligten osteopathischen und physiotherapeutischen Verbänden an einem runden Tisch vereinbaren möchte. 

 

Wie Montgomery ausführte, ist es nun für die wenigen bis dato ablehnenden Bundesländer und die dahinter starrsinnig agierenden Osteopathieverbände an der Zeit, sich dem Lauf der Zeit nicht mehr zu verweigern. Wie heißt es bei Montgomery so treffend: "Die Bedeutung osteopathischer Verfahren in der Patientenbehandlung hat in den letzten Jahren enorm zugenommen und wird auch noch weiter wachsen". Genau dafür braucht das deutsche Gesundheitswesen einen passenden Rahmen über die Anpassung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Physiotherapeutinnen durch das Bundesgesundheitsministerium.

 

Es würde eher der Gesundheit unser aller Patienten dienen, wenn entsprechend qualifizierte PhysiotherapeutInnen osteopathische Therapie nach einem noch zu definierenden Curriculum anwenden dürfen, als kompromisslos die eigenen ursprünglichen Zielsetzungen (eigenständiger Beruf Osteopath) zu verfolgen, obwohl dies längst keine realistische Option mehr ist.

 

Die vielen PhysiotherapeutInnen, die trotzdem in diesen Verbänden organisiert sind, haben genauso dazu ein Recht in ihrer beruflichen Qualifikation durch einen angemessenen Aus- und Fortbildungsweg respektiert zu werden, wie jeder andere PT. Wer nach seiner grundständigen Berufsausbildung keine Osteopathie anwenden möchte, wird durch die Basisqualifikation von geplanten 60 Unterrichtseinheiten in der grundständigen PT-Berufsausbildung trotzdem bestimmt einiges therapeutisches Wissen dazulernen. Die eigentliche Qualifikation geschieht dann nach unserem Dafürhalten über 1000 Unterrichtseinheiten osteopathische Fortbildung.

 

Wir empfehlen den PhysiotherapeutInnen optimistisch in die Zukunft zu blicken.

mit freundlichen Grüßen!

 

Der Vorstand des bvFO e.V.

 

Susanne Goerke